Beiträge :: Kategorie @Allgemein
Folgende Beiträge wurden gefunden:
Bis wann muss ich meinen Antrag stellen?
Bitte stellen Sie Ihren Versetzungsantrag bis zum Tagesende des 31.10.
Ich habe mein Passwort vergessen. Wie bekomme ich neue Zugangsdaten
Neue Zugangsdaten können Sie jederzeit für einen bestehenden Account für antragstellende Personen auf dieser Seite anfordern:
https://evon.schleswig-holstein.de/?view=portal&subView=public.recover
Wo finde ich weitere Informationen zum Ablauf des EVOn-Verfahrens
Bitte nutzen Sie diese Seite, auf der wir den Versetzungsprozess über das EVOn-Verfahren beschrieben haben:
https://evon.schleswig-holstein.de/?view=portal&subView=paInfoAblauf
Wie kann ich mich für das EVOn Verfahren registrieren?
Bitte führen Sie eine Registrierung für das EVOn-Verfahren hier durch:
https://evon.schleswig-holstein.de/?subView=registrierung
Portal für Antragstellung
Bitte stellen Sie Ihre Versetzungsanträge Anträge über das EVOnPortal:
https://evon.schleswig-holstein.de/
Wurde zur EVOn zwischen dem HPR/L und dem MBWK eine Dienstvereinbarung geschlossen?
Ja, zwischen dem HPR/L und dem MBWK wurde eine DV für EVOn geschlossen.
Die DV finden Sie auf dieser Seite:
https://evon.schleswig-holstein.de/olib/pdf/2020029-DienstvereinbarungVersetzungenNBl.pdf
Gelten meine Zugangsdaten des letzten Jahres weiter?
Nein, ihre 1 Jahr alten Zugangsdaten haben im neuen Durchlauf des EVOn-Verfahrens keine Gültigkeit mehr.
Sie müssen sich in jedem Jahr erneut für EVOn registrieren.
Nach Bearbeitung aller Versetzungsanträge werden schließlich in EVOn
- die Stammdaten von Antragstellern
- die Anträge von Antragstellern
vollständig und permanent gelöscht.
Ist mein Antrag auch gültig, wenn ich ihn nicht einreiche?
Anträge, die über das EVOn-Verfahren elektronisch bearbeitet werden, gelten nur dann als gestellt, wenn Sie abschließend von Ihnen elektronisch eingereicht werden.
Nicht elektronisch eingereichte Anträge gelten als nicht gestellt. Solche Anträge werden nicht berücksichtigt.
Kann ich alle FAQ-Beiträge als PDF gesammelt herunterladen?
Ja, das können Sie über diesen Link, der ihnen ein PDF zum Herunterladen anbieten wird:
https://evonfaq.schleswig-holstein.de/index.php?view=portal&subView=showAllEntries&PDF