Ist mein Antrag auch gültig, wenn ich ihn nicht einreiche?

Ist mein Antrag auch gültig, wenn ich ihn nicht einreiche?

Anträge, die über das EVOn-Verfahren elektronisch bearbeitet werden, gelten nur dann als gestellt, wenn Sie abschließend von Ihnen elektronisch eingereicht werden.

Nicht elektronisch eingereichte Anträge gelten als nicht gestellt. Solche Anträge werden nicht berücksichtigt.

Tags →  @EVOn, →  @Allgemein, →  @Rechtliches.
Stand 16.10.2020 12:38:29 [2162] → PermaLink